Flug ins Südliche Afrika

Sie fliegen komfortabel über Nacht und haben vor Ort fast keine Zeitverschiebung - ein grosser Vorteil von Reisen ins Südliche Afrika.

Direktflüge ab Zürich gibt es nach Johannesburg und Kapstadt. Je nach Saison ändern sich die Flugtage.

Als Umsteigeort bieten sich Johannesburg, Frankfurt, Dubai, Doha, London, Addis Abeba an. Von hier bestehen gute Verbindungsmöglichkeiten nach Namibia, Botswana, Mozambique, Zambia und Zimbabwe. Malawi kann via London gut erreicht werden.

Gute Verbindungen werden für Sie und Ihre Reise zusammengestellt, fragen Sie uns an. Wir vergleichen gerne die Routen, welche Sie auf anderen Buchungsplattformen finden.

Neu: Direktflug Frankfurt - Victoria Falls ab Frühling 2022

Bitte beachten Sie, dass wir eine Bearbeitungsgebühr für Auskunft und Reservation verlangen.

Annullationsgebühren für die Flugtickets nach Ticketausstellung betragen CHF 200 pro Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr der jeweiligen Airline (bis 100% des Ticketpreises möglich).

Ihre Wahl - Kompensation des CO2 Ausstosses

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, den CO2 Ausstoss ihrer Flugreise zu kompensieren. Unsere Idee ist, den von Ihnen gewählte Betrag direkt der Bevölkerung oder dem Naturschutz vor Ort zukommen zu lassen. 

Wir stellen sicher, dass die Projekte, die Sie wählen, transparent sind und nachweislich positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gemeinschaft haben. Ebenso arbeiten wir mit diesen etablierten Organisationen und Projektpartnern zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient genutzt werden und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden können.

Der Betrag für einen Flug von Zürich nach Kapstadt für eine Kompensation des Fluges beträgt:

CHF 70 (Flug in der Economyklasse)

CHF 130 (Flug in der Businessklasse)

Folgende Projekt können wir empfehlen:

EHRA Projekt in Namibia: Konfliktlösungen zwischen den bedrohten Wüstenelefanten und den Menschen

Jonga Trust Kapstadt: Finanzierung von Brillen für benachteiligte Kinder aus den Townships.

Der Community Bus in Botswana: Der Bus ist das Äquivalent zu einer helfenden Hand! Es ist ein Schulbus, der bedürftigen Kindern hilft, wieder in die Schule zu gehen und ihre Ausbildung fortzusetzen; dann ist es ein Krankenhaus-Shuttle, der mittellose Menschen zu Arztterminen fährt; dann ist es ein Hausmeister-Shuttle, das Mahlzeiten und Begleitung für bedürftige, isolierte ältere Menschen bringt. Er bringt Essen zu den Hungrigen, sauberes Wasser zu denen, die keine sanitären Anlagen haben, und Gesellschaft zu denen, die von der Gesellschaft vergessen wurden. 

 

 

 

5x wöchentlich nach Afrika

Ethiopian Airlines bietet sehr gute Verbindungen ins Südliche Afrika und Ostafrika. Der Service und Pünktlichkeit überzeugt uns. 

Der Flug Zürich - AddisAbeba macht in Mailand eine Zwischenlandung von einer Stunde. Während dieser Zeit bleibt der Reisende im Flugzeug.

Reisen Informationen

Infos betreffend Flughafen Zürich. Hier als PDF

Infos betreffend Reisen allgemein. Hier als PDF

Infos für Flugbuchungen:

Ab dem 01. Juni 2019 müssen Kontaktdaten der Kunden in der Flugbuchung eingetragen werden. Es handelt sich dabei um die Mobiltelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.

Namen für Flugbuchungen:

Die Namen der Passagiere müssen in der Schreibweise des Reisepasses notiert werden. Daher werden wir einen Scan Ihres Reisepasses verlangen.

Loungebenützung in Zürich und Genf

Möchten Sie die Wartezeit angenehm gestalten? Entspannt bei Drinks und Lektüre können Sie gegen Bezahlung dem Boarding entgegenblicken.

In Zürich stehen Ihnen drei, in Basel und Genf je eine Lounge zur Verfügung, welche unter der Marke Aspire geführt werden. Infos

In Johannesburg kann ebenfalls die Zeit angenehm in einer der öffentlichen Lounges verbracht werden. Für internationale Flüge hier die Shongololo Lounge

Fluggastrecht

Wenn ein Flug annulliert wird, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu Euro 600. 

Bei aussergewöhnlicher Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Arbeitsniederlegungen jedweder Art bei den Airlines selbst zählen zu gewöhnlichen wirtschaftlichen Massnahmen und gehören damit nicht dazu.

Worauf haben Fluggäste zusätzlich Anspruch?

Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. 

Laut EG 261 muss dies der nächstmögliche Alternativflug sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu prüfen, ob dies bei den aktuellen Umbuchungen der Fall ist. Inlandsflüge lassen sich optional auf ein Bahn Voucher umbuchen.

Falls die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird oder keine angemessene alternative Beförderungsmöglichkeit bereitstellt, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Nicht ohne Absprache

Betroffene Passagiere sollten Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen, da sonst eine Erstattung der Kosten nicht garantiert werden kann.


Wie sieht es bei Verspätung aus?

Die Fluggastrechteexpertin erklärt auch wie es sich bei Verspätung verhält: «Die Fluggesellschaft ist bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn sich Passagiere dafür entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten.

Getränke und Mahlzeiten muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen bereitstellen, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.

Es wird in jedem Fall empfohlen, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wichtig ist dabei, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können. (Infos aus dem Travel Inside vom 4. April 2024)