Flug ins Südliche Afrika

Sie fliegen komfortabel über Nacht und haben vor Ort fast keine Zeitverschiebung - ein grosser Vorteil von Reisen ins Südliche Afrika.

Direktflüge ab Zürich gibt es nach Johannesburg, Kapstadt, Windhoek, Kilimanjaro und Zanzibar. Je nach Saison ändern sich die Flugtage.

Als Umsteigeort bieten sich Johannesburg, Frankfurt, Dubai, Doha, London, Addis Abeba an. Von hier bestehen gute Verbindungsmöglichkeiten nach Namibia, Botswana, Mozambique, Zambia und Zimbabwe. Malawi kann via London gut erreicht werden.

Gute Verbindungen werden für Sie und Ihre Reise zusammengestellt, fragen Sie uns an. Wir vergleichen gerne die Routen, welche Sie auf anderen Buchungsplattformen finden.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Bearbeitungsgebühr für Auskunft und Reservation verlangen.

Annullationsgebühren für die Flugtickets nach Ticketausstellung betragen CHF 200 pro Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr der jeweiligen Airline (bis 100% des Ticketpreises möglich).

Ihre Wahl - Kompensation des CO2 Ausstosses

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, den CO2 Ausstoss Ihrer Flugreise zu kompensieren. Unsere Idee ist, den von Ihnen gewählte Betrag direkt der Bevölkerung oder dem Naturschutz vor Ort zukommen zu lassen. 

Wir stellen sicher, dass die Projekte, die Sie wählen, transparent sind und nachweislich positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gemeinschaft haben. Ebenso arbeiten wir mit diesen etablierten Organisationen und Projektpartnern zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient genutzt werden und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden können.

Der Betrag für einen Flug von Zürich nach Kapstadt für eine Kompensation des Fluges beträgt:

CHF 70 (Flug in der Economyklasse)

CHF 130 (Flug in der Businessklasse)

Folgende Projekt können wir empfehlen:

EHRA Projekt in Namibia: Konfliktlösungen zwischen den bedrohten Wüstenelefanten und den Menschen

Jonga Trust Kapstadt: Finanzierung von Brillen für benachteiligte Kinder aus den Townships.

Der Community Bus in Botswana: Der Bus ist das Äquivalent zu einer helfenden Hand! Es ist ein Schulbus, der bedürftigen Kindern hilft, wieder in die Schule zu gehen und ihre Ausbildung fortzusetzen; dann ist es ein Krankenhaus-Shuttle, der mittellose Menschen zu Arztterminen fährt; dann ist es ein Hausmeister-Shuttle, das Mahlzeiten und Begleitung für bedürftige, isolierte ältere Menschen bringt. Er bringt Essen zu den Hungrigen, sauberes Wasser zu denen, die keine sanitären Anlagen haben, und Gesellschaft zu denen, die von der Gesellschaft vergessen wurden. 

Root to Fruit: Bäume am Lake Malawi

 

 

 

Edelweiss Air

Edelweiss Air

Direktflüge von Zürich nach Kapstadt, Windhoek, Kilimanjaro und Zanzibar

Edelweiss fliegt neu ab 1. Juni 26 zweimal wöchentlich, jeweils montags und freitags, Windhoek an.

Wir beraten Sie gerne über die genauen Flugdaten und Zeiten.

5x wöchentlich nach Afrika

Ethiopian Airlines bietet sehr gute Verbindungen ins Südliche Afrika und Ostafrika. Der Service und Pünktlichkeit überzeugt uns. 

Der Flug Zürich - AddisAbeba macht in Mailand eine Zwischenlandung von einer Stunde. Während dieser Zeit bleibt der Reisende im Flugzeug.

Airlink

Neu: Johannesburg - Zanzibar direkt

Ab Sommer 2026 bietet Airlink ab Johannesburg Direktflüge nach Zanzibar an. Dies erleichtert eine Kombination von Safari und Beachaufenthalt auf der Gewürzinsel.

geplant:

4Z 010    Mi u So       Johannesburg (JNB)    12:00    Zanzibar (ZNZ)    16:35
4Z 011    Mo u Do     Zanzibar (ZNZ)    12:00    Johannesburg (JNB)    14:55

Gepäck auf Flügen im Südlichen Afrika und Ostafrika

Auf Flugsafaris oder Verbindungsflügen sind die Gepäckbestimmungen unterschiedlich und restriktiver, denn die Platzverhältnisse in den Kleinflugzeugen sind beschränkt. Bitte achten Sie auf die Vermerke auf der Bestätigung von uns.

Freigepäck - Betreiber von Leichtflugzeugen haben sehr strenge Freigepäckgrenzen, die eingehalten werden müssen. Um Unannehmlichkeiten am Flughafen zu vermeiden, wenn das Gepäck umgepackt und zurückgelassen wird, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie die korrekten Informationen über die Freigepäckmenge haben - hier eine kurze Zusammenfassung:

Linienflüge in Sambia - 23 kg eingechecktes Gepäck, 5 kg Handgepäck
Charterflüge in Sambia - 20 kg pro Person eingechecktes Gepäck, 5 kg Handgepäck - bitte beachten Sie, dass dies je nach Flugzeugmodell und anderen Faktoren variieren kann
Sitzplatz in Charterflügen Botswana und Simbabwe - 20 kg pro Person Handgepäck und eingechecktes Gepäck
Linienflüge in Malawi - 15 kg insgesamt pro Person: 12 kg eingechecktes Gepäck und 3 kg Handgepäck, außer bei Flügen nach Chelinda/Nyika (wegen der großen Höhe), die maximal 13 kg pro Person zulassen: 10 kg eingechecktes Gepäck und 3 kg Handgepäck

Körpergewicht - Als allgemeine Faustregel gilt, dass Gäste, die mehr als 100 kg wiegen, für 2 Sitze zahlen müssen. Falls erforderlich, werden wir ein neues Angebot erstellen und den aktualisierten Betrag in Rechnung stellen. Wir wissen, dass Gewicht ein sensibles Thema sein kann, aber es ist wichtig, dass wir über die richtigen Gewichte verfügen, um sicherzustellen, dass wir die Angebote und Rechnungen gemäß den Bedingungen unserer Lieferanten korrekt erstellen.

Gefahrengüter im Gepäck

Im Jahr 2024 wurden an den Sicherheitskontrollen am Flughafen Zürich rund 140’000 Gefahrgüter aus dem aufgegebenen Gepäck und weitere 40’000 aus dem Handgepäck entfernt. Die Anzahl verbotener Gefahrgüter im Gepäck hat sich in den letzten Jahren am Flughafen Zürich deutlich erhöht, insbesondere im Aufgabegepäck.

Im Handgepäck werden am Flughafen Zürich besonders häufig Feuerzeuge & Streichhölzer (nur eines pro Person erlaubt), Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen abgenommen.
Jedoch INS Handgepäck gehören: Lose Batterien, Akkus, Powerbanks, Feuerzeuge, E-Zigaretten sowie elektronische Geräte.

Alle diese Gegenstände können beim Transport im Aufgabegepäck im Flugzeug grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko darstellen – sei es durch Hitzeentwicklung, Entflammbarkeit, Beschädigungen oder chemische Reaktionen.

Feuerzeuge, Batterien, E-Trottinette – was wohin gehört

Beim Packen von Reisegepäck ist es wichtig, zwischen Handgepäck und Aufgabegepäck zu unterscheiden – denn es gelten unterschiedliche Bestimmungen. Im Frachtraum, also im aufgegebenen Gepäck, sind beispielsweise lose Batterien, Akkus, Powerbanks und E-Zigaretten verboten. Diese Gegenstände dürfen mit zusätzlichen Vorgaben ausschliesslich im Handgepäck transportiert werden. Gänzlich verboten – unabhängig vom Gepäckstück – sind Feuerwerkskörper, Gaskartuschen, Brennpasten sowie ätzende oder brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe.

Es gilt: Vor der Reise prüfen was mit darf und was nicht

Für eine reibungslose Reise und zügige Sicherheitskontrolle empfiehlt sich eine gute Vorbereitung. Passagiere finden auf den Webseiten ihrer Fluggesellschaft oder des Flughafens spezifische Vorgaben zu den erlaubten und verbotenen Gegenständen.

Als Faustregel gilt: Vor jeder Reise sollte das Gepäck sorgfältig auf elektronische Geräte, Akkus und Batterien, Flüssigkeiten sowie gashaltige Gegenstände und brennbare, ätzende oder giftige Stoffe überprüft werden – für all diese Objekte können Einschränkungen oder Verbote gelten.

(Text travel inside juli 2025)

Infos für Flugbuchungen:

Ab dem 01. Juni 2019 müssen Kontaktdaten der Kunden in der Flugbuchung eingetragen werden. Es handelt sich dabei um die Mobiltelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.

Namen für Flugbuchungen:

Die Namen der Passagiere müssen in der Schreibweise des Reisepasses notiert werden. Daher werden wir einen Scan Ihres Reisepasses verlangen.

Reisen mit Kindern

Um die Einreise nicht zu verzögern, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:

Wenn Sie mit Kindern reisen, müssen Sie in einige Länder diese Dokumente mitführen:

  • Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung)
  • Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache (ein Musterformular „parental consent letter“ gibt es auf der Seite des südafrikanischen Departments of Home Affairs)
  • Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten (bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils - jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache)
  • Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten
  • Bestätigungsschreiben (in englischer Sprache) und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll, wenn das Kind ganz alleine reist.
     

Fluggastrecht

Wenn ein Flug annulliert wird, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu Euro 600. 

Bei aussergewöhnlicher Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Arbeitsniederlegungen jedweder Art bei den Airlines selbst zählen zu gewöhnlichen wirtschaftlichen Massnahmen und gehören damit nicht dazu.

Worauf haben Fluggäste zusätzlich Anspruch?

Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. 

Laut EG 261 muss dies der nächstmögliche Alternativflug sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu prüfen, ob dies bei den aktuellen Umbuchungen der Fall ist. Inlandsflüge lassen sich optional auf ein Bahn Voucher umbuchen.

Falls die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird oder keine angemessene alternative Beförderungsmöglichkeit bereitstellt, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Nicht ohne Absprache

Betroffene Passagiere sollten Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen, da sonst eine Erstattung der Kosten nicht garantiert werden kann.


Wie sieht es bei Verspätung aus?

Die Fluggastrechteexpertin erklärt auch wie es sich bei Verspätung verhält: «Die Fluggesellschaft ist bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn sich Passagiere dafür entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten.

Getränke und Mahlzeiten muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen bereitstellen, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.

Es wird in jedem Fall empfohlen, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wichtig ist dabei, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können. (Infos aus dem Travel Inside vom 4. April 2024)