Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Inkosana Travel GmbH

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Inkosana Travel GmbH

Besten Dank, dass Sie uns Ihre Reisepläne in die Hände gelegt haben. Mit ihrer telefonischen, schriftlichen (Mail / Brief) oder persönlichen Anmeldungen kommt zwischen Ihnen und Inkosana Travel Astrid Meier ein Vertrag zu Stande.

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Inkosana Travel Astrid Meier für von ihnen angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen, Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und sind nicht unserer Vertragspartei.

Preise

die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken in der erwähnten Hotel- und Zimmerkategorie

Anzahlung

Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung ist folgende Anzahlung zu leisten, 30% des Auftragswertes, mindestens jedoch Fr. 1000.--. Ausnahmefälle wie z.B. Weihnachten, Neujahr oder bei bestimmten Veranstaltern kann die Anzahlung auch höher ausfallen. Dies wird Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.

Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. In Ausnahmefällen kann von dieser Frist abgewichen werden und die Schlusszahlung kann auch restriktiver gehandhabt werden. Bei der Reservation werden diese Bedingungen mitgeteilt. Die Reisedokumente werden nach Eingang der Restzahlung ausgehändigt.

Reservations- Bearbeitungs-, Umbuchungsgebühren

Für Buchungen von 'Nur Landarrangements' (ohne internationalen Flug ab der Schweiz) erheben wir eine

Bearbeitungsgebühr Fr. 60.-- pro Person, max. Fr. 120.-- pro Auftrag

Es wird eine Beratungspauschale von Fr. 150.-- pro Auftrag verlangt. Dieser Betrag kann bis zu Fr. 400.— angepasst werden, wenn der Beratungsaufwand entsprechend hoch ist. Ein höherer Betrag wird auf jeden Fall kommuniziert.

Für das Ausstellen von Inland- und Regionalflugscheinen erheben wir eine Gebühr von Fr. 50.-- pro Ticket. Internationale Flugscheine beinhalten bis zu Fr. 250.--

Für Reservationen von staatlichen Camps in Nationalparks/Wildschutzgebieten sowie Golfplatzreservationen wird neben den tatsächlichen eine Gebühr von Fr. 60.-- in Rechnung stellt

Inkosana Travel GmbH kann zusätzliche Beratungs-, Reservations-, Bearbeitungs-, und Umbuchungsgebühren usw. in Rechnung stellen.

Änderungen der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

Wenn Sie die Reise annullieren oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

Für Änderungen oder Umbuchungen nach Auftragserteilungen berechnen wir Fr. 60.-- pro Person, max. Fr. 400.-- pro Auftrag.

Erfolgt die Änderung oder Umbuchung derart kurzfristig, dass die Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Reisenden.

Annullationskosten

Annullieren Sie die Reise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn, ändern oder buchen sie um, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten in Prozenten des Reisepreises in Rechnung gestellt:

120 - 31 Tage vor Reisebeginn: 30%

30 - 15 Tage vor Reisebeginn: 50%

14 - 8 Tage vor Reisebeginn: 75%

7 - 0 Tage vor Reisebeginn, no-show. 100%

Verschärfte Annullationsbedingungen:

Private Wildreservate / Eisenbahnen

120 - 32 Tage vor Reisebeginn: 50%

31 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100%

geführte Rundreisen

bis 121 Tage vor Reisebeginn: 30%

120 Tage – 60 Tage vor Reisebeginn: 40%

59 Tage – 31 Tage vor Reisebeginn: 70%

30 Tage – 0 Tage vor Reisebeginn: 100%

Es fallen die Mehrkosten, welche durch eine geringere Teilnehmerzahl entstehen, an.

Geführte Rundreisen inkl. Flugschein:

Ab dem Zeitpunkt der Buchung 100% der Flugpreiskosten

Zusätzlich die Kosten wie für geführte Rundreisen:

Staatliche Camps und Campingplätze:

Ab dem Zeitpunkt der Buchung 100%

Namibia-, Botswana-, Zimbabwe-, Zambia-, Malawi-, Tanzania- und Mozambique-Arrangements

bis 66 Tage vor Reisebeginn: 50%

65 - 31 Tage vor Reisebeginn: 75%

30 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100%

Annullationskosten von internationalen Flügen:

Bearbeitungsgebühr vor Ticketausstellung: Fr. 60.-- pro Ticket, max. Fr. 150.-- pro Auftrag.

Annullationsgebühren nach Ticketausstellung Fr. 200.-- pro Ticket zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airlines (bis max. 100% je nach Airlines)

Annullationskosten von nationalen und regionalen Flügen:

Bei der Annullierung oder Umbuchung berechnen wir Bearbeitungsgebühren von Fr. 60.-- pro Person, max. Fr. 120.-

- pro Auftrag zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline (bis max. 100% je nach Airlines)

Beachten Sie zu den Bearbeitungsgebühren der Flugbillette, dass erst mit der Ticketausstellung der Vertrag mit Inkosana Travel und der Fluggesellschaft zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Reisenden/Buchenden.

Massgebend zur Berechnung der Annullations-/Änderungskosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der

Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Die Annullationskosten können je nach Buchung variieren. Diese werden in der Bestätigung / Rechnung entsprechend publiziert.

Wir erlauben uns, bei grossem Aufwand die Bearbeitungsstunden zu verrechnen. Kosten Fr. 100/h.

Spezielle Annullationsbedingung in Zusammenhang mit Covid-19 vor Abreise: Sollten die Schweizer Behörden in Ihrem geplanten Reisezeitraum eine Quarantäne für das Reiseland bei Rückkehr in die Schweiz anordnen oder die Einreise durch Quarantänebestimmungen erschwert werden, erhalten Sie die vollständige Rückerstattung des Landarrangements. Wir erlauben uns jedoch, in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250 zu verrechnen. Für die Flugtickets gelten die Bestimmungen der gebuchten Fluggesellschaft. Die Beratungspauschale von CHF 150 ist nicht rückerstattbar.

Sollten Sie aus anderen Gründen die Reise annullieren, gelten unsere normalen Annullationsbedingungen

COVID-19 – potenzielle Einreisebeschränkungen 
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus haben diverse Länder ihre Einreisebestimmungen angepasst und über Massnahmen wie z.B. Gesundheitskontrollen, Nachweis eines Negativ-Tests nicht älter als 72 Stunden etc. verfügt. Reisende müssen sich deshalb zwingend vor der neuen Reise über die Einreisebestimmungen des Zielgebietes informieren. Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der einzelnen Länder und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreiselandes oder wenden Sie sich an uns.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu Ihrer Abreise.

COVID-19 – potenzielle Einschränkungen im Zielgebiet
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens kann es weltweit zu (behördlich angeordneten) Einschränkungen der touristischen Leistungen/Infrastrukturen kommen. Die Leistungen im Zielgebiet, insbesondere Hotel-, Flug- oder generelle Serviceleistungen darunter z.B. Restaurant, Schwimmbad, Sportmöglichkeiten, Ausflüge und dergleichen, können möglicherweise nicht bzw. teilweise nur eingeschränkt gewährleistet werden und von den publizierten Leistungsbeschreibungen von Inkosana Travel abweichen.

COVID-19 – Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln 
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygienemassnahmen nach den eigenen Hygienekonzepten und Standards des jeweiligen Leistungsanbieters (Flug, Hotel etc.). Unter anderem können seitens Leistungsanbieter und/oder lokalen Behörden eine Maskenpflicht oder andere Hygienevorschriften auferlegt werden. Die allgemeinen Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln sind stets einzuhalten.

Haftung von Inkosana Travel Astrid Meier

Inkosana Travel vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen

oder Ihres Mehraufwandes, soweit es bei Inkosana Travel Reiseleitung, der örtlichen Vertretungen oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt).

Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse , Internationales Abkommen

Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Inkosana Travel auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen.

Des Weiteren akzeptieren Sie mit Ihrer Buchung die Transportbedingungen von Fluggesellschaften und IATA. Treten Ansprüche aus Fluggastrechten auf, sind diese innert Frist direkt und oft vor Ort an den Transporteur zu richten.

Inkosana Travel haftet nicht und es ist jegliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung - oder die nicht gehörige 

auf folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

- auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

- auf unvorhersehbare, nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen

Leistungen nicht beteiligt sind

-auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Inkosana Travel, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Garantiefonds

Wir sind Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlten Beträge. Seit 2022 ist gesetzlich dafür ein Kundenanteil von 0.25% einzufordern.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Inkosana Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Für Klagen gegen Inkosana Travel wird der ausschliessliche Gerichtsstand Aarau, Schweiz vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Aarau einklagen.

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